Baustein 3

  • Die Rolle der DDR-Justiz beim Aufstand vom 17. Juni 1953
  • Einzelschicksale Brandenburger Bürgerinnen und Bürger

Bis zum 23. Juni 1953 verhaftet die Staatssicherheit in Brandenburg, einschließlich Kirchmöser, 72 Personen.[1] Viele der Verhafteten werden vom sowjetischen Geheimdienst NKWD in der Villa Neuendorfer Straße 89 verhört.

Anschließend werden sie nach Potsdam in das Staatssicherheitsgefängnis in der Lindenstraße 54 gebracht.

Ein Teil von ihnen tritt nach der Verurteilung Haftstrafen im Zuchthaus Brandenburg-Görden an.

Die Prozesse und Urteile gegen die „Provokateure“ können in Was passierte mit …? verfolgt werden.

Während sich die hohen Strafen durchweg auf Artikel 6 Absatz 2 der DDR-Verfassung gründeten, eine rechtsstaatswidrige Generalklausel, beruhten die Gefängnisstrafen vorwiegend auf § 125 des damals geltenden Strafgesetzbuches, der Landfriedensbruch betraf. Kein Einziger der Verurteilten hatte am 17. Juni Aufträge West-Berliner "Agentenzentralen" ausgeführt.

Anhand des Vorgehens durch die Staatsorgane und die sowjetische Besatzungsmacht gegen Einzelpersonen, die sich am 17. Juni 1953 aktiv am Streik beteiligt hatten, können die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Motive der Einzelnen, erkennen und beurteilen.

Die Rolle von Agitation und Presse in der DDR spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.


Material

[1]Von diesen Verhafteten wurden 28 Personen verurteilt. Die Verurteilungen bewegten sich in einem Rahmen von 6 bis zu 5 Jahren Zuchthaus. Zahlen nach Angaben BStU Ast. Potsdam am 20.2.2003

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